Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes kann für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien der Mitgliedsbeitrag im Sportverein auf Antrag übernommen werden. Berechtigt sind EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie von Wohngeld oder Kinderzuschlag. Mehr dazu hier (Homepage Stadt Dinslaken)!
Hinweis: Mit dem Starke-Familien-Gesetz kommt es bei dem Bildungs- und Teilhabepaket zu Verbesserungen, die zum 01.08.2019 in Kraft treten (u.a. wurden die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft von 10,00 Euro auf 15,00 Euro monatlich angehoben).
Sollten Sie Hilfe bei den Anträgen benötigen oder weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden – Sozialwart Thorsten Kuschel () oder die Abteilungsleitungen helfen gerne weiter!
Zuständig für Dinslaken, Voerde, Hünxe:
Jobcenter Kreis Wesel
Kundenbüro des Teams Bildung und Teilhabe
Reeser Landstr. 61
46483 Wesel
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Zuständig für Duisburg:
Stadt Duisburg
Amt für Soziales und Wohnen
– Bildung und Teilhabe –
Ruhrorter Str. 187
47119 Duisburg
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